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Was man darunter versteht

Verwaltung, insbesondere von Immobilien, kann kleinteilig sein und erfordert Fachwissen.

Viele Eigentümer von privat oder gewerblich vermieteten Immobilien lassen sich deshalb von Verwaltungsfirmen unterstützen.

Nutzen

Zu den Aufgaben gehört insbesondere das Vertrags- und Forderungsmanagement sowie damit verbundene kaufmännische Aufgaben wie die Aufstellung eines Budgets, die Abrechnung mit dem Auftraggeber und das Erstellen des Jahresabschlusses. Die Hausverwaltung ist meist erster Ansprechpartner gegenüber Mietern und verantwortlich dafür, dass die Hausordnung eingehalten und durchgesetzt wird. So kann sie den Hauseigentümer aus dem Tagesgeschäft der Vermietung heraushalten; für den Eigentümer wird die Immobilie so zu einem einfachen Vermögensbestandteil, der eine bestimmte Rendite abwirft. Dieser Bestandteil der Dienstleistungen einer Verwaltungsfirma wird auch "Property Management" genannt.

Zusätzlich bieten viele Hausverwaltungen auch technische Dienstleistungen an dem verwalteten Objekt selbst. Dieser Tätigkeitsbereich wird auch "Facility Management" genannt und entspricht grob dem Aufgabenspektrum eines Hausmeisters.

Tätigkeitsfelder

Im Fall der Immobilienverwaltung bedeutet das etwa die Kontrolle von Heizungsanlagen oder Aufzügen, die Organisation und Überprüfung von Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten sowie regelmäßige Kontrollen vor Ort. Die Verwaltungsfirma behält auch im Blick, wie sich der Marktwert einer Immobilie entwickelt. Hierfür sind in der Regel technische, rechtliche und immobilienwirtschaftliche Kenntnisse erforderlich, für die das Unternehmen, das einen eigenen Bestand an Immobilien hat, sonst spezialisierte Mitarbeiter benötigen würde. Dies lohnt sich für kleinere Unternehmen häufig nicht.

Für ihre Dienstleistungen erhält die Verwaltungsfirma ein Honorar. Die Betriebskostenverordnung verbietet es dem Eigentümer eines vermieteten Wohnhauses, diese Kosten auf die Mieter umzulegen. Anders ist dies bei vermieteten Gewerbeimmobilien: Hier können die Mieter an den Verwaltungskosten beteiligt werden.

Was zu beachten ist

Viele Unternehmen mit eigenen Immobilienbestand gründen eigene Verwaltungsfirmen, an denen die Gesellschaft, die das Kerngeschäft trägt, beteiligt ist. Wenn auch das Eigentum an den Immobilien selbst aus der ursprünglichen Gesellschaft ausgegliedert ist, kann sich eine solche gesellschaftsrechtliche Konstruktion lohnen, um sich Steuervorteile zu sichern oder Haftungsrisiken abzufedern.